Über uns

Spezialisten für Prozesskostenversicherung

Die TJ Versicherungsmakler GmbH (TJV GmbH) wurde im Jahr 2022 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland.

Die TJV GmbH ist ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d (1) GewO. Sie ist unter der Nummer D-8PAH-YI7ED-13 im deutschen Maklerregister eingetragen.

Was wir tun

Die TJV GmbH vermittelt Prozesskostenversicherungen für Kläger, die einen Rechtsstreit vor einem ordentlichen oder Schiedsgericht führen, und schützt sie vor dem finanziellen Risiko im Fall des Unterliegens. Das Produkt wurde von TheJudge UK entwickelt, einem erfahrenen Spezialmakler mit Niederlassungen in Großbritannien, den USA, Kanada und Australien. 

Wir vermitteln diese Versicherungen ausschließlich an gewerbliche Kunden und Privatpersonen mit geschäftlichem Interesse. Ob zur Finanzierung oder für Budget- und Risikosicherheit bei Rechtskosten – es ist entscheidend, die Mechanismen der verschiedenen Produkte zu verstehen. Auf diesem sehr spezialisierten Markt gehören wir zu den bestvernetzten und erfahrensten Teams. 

TheJudge ist in Großbritannien, den USA und Kanada reguliert. Die TJV GmbH mit Sitz in Deutschland kann den EU-Markt abdecken. Wir sind den hohen Qualitätsansprüchen führender internationaler Kanzleien verpflichtet und stolz darauf, marktführender Spezialmakler für Prozessversicherungen zu sein.

Was deckt die Prozesskostenversicherung ab?

Diese Versicherung deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, die gegnerischen Kosten tragen zu müssen, wenn der Versicherungsnehmer in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren unterliegt. Die versicherten Kosten sind in der Regel begrenzt auf die gegnerischen Anwaltskosten und Auslagen sowie etwaige weitere Beträge, die der Prozessgegner je nach Gerichtsstand und Art des Verfahrens vom unterlegenen Kläger zurückfordern kann.

Versichert werden können auch die eigenen Kosten des Klägers, insbesondere Sachverständigenkosten, und die Kosten des ordentlichen bzw. Schiedsgerichts.

Diese Form der Versicherung wurde in Großbritannien entwickelt und ist dort als “After the Event” – Versicherung (ATE) bekannt. Diese Deckung unterscheidet sich von der üblichen Rechtsschutzversicherung die abgeschlossen wird, bevor der Rechtsstreit als das versicherte Ereignis eingetreten ist. In der ATE-Versicherung ist der Ausgang des Rechtsstreits das versicherte Ereignis und nicht die Tatsache, dass ein Rechtsstreit entstehen könnte.

Bedingte Versicherungsprämie

Die Gestaltung der Versicherungsprämie ist flexibel. In der Regel fällt eine Vorausprämie an. Jedoch ist der größte Teil der Prämie, je nach Vereinbarung sogar die gesamte Prämie, nur dann zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsstreit gewinnt und ihm eine Kostenerstattung in der Höhe zugesprochen bekommt, die es ihm gestattet, die Versicherungsprämie zu zahlen. Falls der Versicherungsnehmer im Rechtsstreit unterliegt, zahlt der Versicherer die versicherten Kosten, ohne jedoch einen Anspruch auf Prämienzahlung gegen den Versicherungsnehmer zu haben. Daher wird von einer “bedingten Versicherungsprämie“ gesprochen. Für den Versicherer bedeutet dies ein doppeltes Risiko, weshalb er die Erfolgsaussichten für den Versicherungsnehmer im jeweiligen Verfahren gründlich bewerten muss.

Warum sollte man dieses Risiko versichern?

Das Konstrukt der bedingten Versicherungsprämie ermöglicht den Rechtsweg auch solchen Unternehmen, die ansonsten wegen des Kostenrisikos oder einer etwaigen Vorausprämie davon Abstand nehmen würden. Selbst finanzstarke Unternehmen, die ihre Rechtstreitigkeiten selbst finanzieren könnten, nutzen die Möglichkeit, das Kostenrisiko auf einen Versicherer übertragen zu können. Unser Angebot erhöht bei unseren Kunden die Bereitschaft, eigene Ansprüche auch tatsächlich zu verfolgen.

Die Absicherung des Kostenrisikos über eine ATE-Deckung ist wesentlich kostengünstiger als eine Prozesskostenfinanzierung durch Dritte. Oft wirkt sich schon allein die Mitteilung an den Gegner, dass ein Versicherer den Prozess unterstützt, positiv auf Vergleichsmöglichkeiten aus.

Häufig ist das Bestehen einer ATE-Versicherung eine Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung, insbesondere dann, wenn für den Investor das Risiko besteht, direkt für die Kosten des Gegners zu haften.

Häufig werden bestehende ATE-Deckungen bei Versicherern mit A-Rating von Prozessgegnern und Gerichten als Alternative zu Sicherheitsleistungen (Kaution) oder Bankbürgschaften akzeptiert.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um zu besprechen, ob diese Versicherung für Sie oder Ihre Mandanten von Vorteil sein könnte.

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