Maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Streitfälle

Wir vermitteln spezialisierte Rechts- und Prozesskostenversicherungen, die Kanzleien und ihren Mandanten helfen, die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits abzusichern. Vom Risiko, im Fall des Unterliegens die Kosten tragen zu müssen, über Vollstreckungsrisiken bis hin zur Absicherung von erfolgsabhängigen Honoraren – unsere Lösungen unterstützen Ihre Prozessstrategie, ohne den Prozessverlauf zu verzögern.

Rechtsschutzversicherung

  • Eine solche Versicherung kann von gewerblichen Klägern abgeschlossen werden, die einen Rechtsstreit vor einem Gericht oder einem Schiedsgericht führen. Die Police deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen, falls er den Rechtsstreit verliert.

  • Gegnerische Kosten sind die Beträge, die eine obsiegende Partei von der unterlegenen Partei verlangen kann, um die während des Rechtsstreits entstandenen Anwalts-, Sachverständigenkosten erstattet zu bekommen. Versicherungsschutz für die Kosten des ordentlichen oder Schiedsgerichts kann auch vereinbart werden. Die versicherten Kosten umfassen nicht Schadensersatz oder andere Beträge, die das Gericht zur Entschädigung zugunsten der obsiegenden Partei anordnet. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Rechtskosten.

  • Die Prämie kann je nach Einzelfall und der gewünschten Deckung auf verschiedene Weise strukturiert werden, z.B. als 

    • Einmalprämie („flat premium“) oder

    • Stufenprämie, d.h. die Prämie steigt, wenn bestimmte Meilensteine im Verfahren erreicht werden. 

    In den meisten Fällen ist die Prämie erfolgsabhängig. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu anderen Versicherungsarten: Der Versicherte zahlt die Prämie oder Teile davon nur, wenn der im Versicherungsvertrag definierte Erfolg erreicht wird. Dies hat zwei wesentliche Vorteile:

    1. Es ist keine Vorauszahlung erforderlich, da die Prämie erst fällig wird, wenn das Ergebnis des Rechtsstreits feststeht. 

    2. Sollte der Rechtsstreit verloren gehen, kann der Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Police in Anspruch nehmen, ohne eine Prämie zahlen zu müssen, da diese nur im Fall des Obsiegens fällig geworden wäre. 

    Einige Versicherer gehen sogar so weit, dass die Prämie nur insoweit gezahlt werden muss, als dem Versicherungsnehmer finanzielle Mittel aus dem Verfahren zufließen. So wird der Versicherte davor geschützt, mehr zahlen zu müssen, als er im Erfolgsfall an Rückflüssen tatsächlich erhalten würde.

  • Theoretisch kann die Versicherung jederzeit im Verlauf eines Rechtsstreits abgeschlossen werden. In der Praxis wird sie jedoch meist vereinbart, bevor nennenswerte Rechtskosten entstanden sind, also bevor die Klage bei Gericht oder beim Schiedsgericht eingereicht wird. Der geeignete Zeitpunkt des Antrags hängt vom Einzelfall ab. Unser Maklerteam berät Sie dazu im Kontext des konkreten Falls. So kann es sein, dass Versicherer erst dann ein substantielles Vertragsangebot abgeben, wenn wichtige Informationen vorliegen, wie Gutachten zur Haftung oder zur Anspruchshöhe. Je nach Risikobereitschaft des Versicherers kann auch ein rückwirkender Versicherungsschutz für bereits entstandene Kosten vereinbart werden.

  • Die Police wird im Namen des Unternehmens abgeschlossen, das den Rechtsstreit führt. Es wird dringend empfohlen, dass der Antrag, einschließlich des Antragsformulars, vom beauftragten Rechtsvertreter im Namen des Antragstellers gestellt bzw. ausgefüllt wird. Rechtliche Vertreter können technische Fragen der Versicherer leichter beantworten und gelten zudem als objektiver bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten als der Antragsteller selbst. Bei Fragen zur Versicherung gegen gegnerische Kosten und zum Antragsprozess sollten Sie unser erfahrenes Maklerteam kontaktieren, das Ihnen individuelle Antworten für den Einzelfall geben wird.

  • Der Hauptzweck der Versicherung besteht darin, das Risiko zu eliminieren, die Kosten der Gegenseite im Fall es Unterliegens tragen zu müssen. Mit Zustimmung des Versicherers kann die Offenlegung des Versicherungsschutzes gegenüber der Gegenseite zudem die eigene Position stärken, da der Gegenseite damit bekannt wird, dass der Versicherer die Erfolgsaussichten geprüft hat und positiv bewertet. Dies kann die Verhandlungsposition bei Vergleichen verbessern.


    TheJudge ist seit über 20 Jahren auf sogenannte „after the event“-Versicherungen in Großbritannien spezialisiert, wo das Produkt erstmals eingeführt wurde. Heute verfügt TheJudge über Niederlassungen in Deutschland, Großbritannien, den USA und Kanada, um individuelle Versicherungslösungen mit unsereren Mandanten abzustimmen.

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